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Zur Erinnerung: Ich wollte bei der AKN ein Ticket von Kaltenkirchen nach Karlsruhe, das die mir nicht verkaufen wollten. Mein Schreiben vom 15. April 2004, Betreff: Verletzung Ihrer Tarifanwendungspflicht aus § 12 II Satz 2 AEG, hier: Schadenersatz : Sehr geehrte Damen und Herren, | am 14. April bin ich von Kaltenkirchen nach Karlsruhe gefahren. Die | Reiseverbindung ist beigefügt. | | Am Tag vorher, dem 13. April gegen 16:00 fragte ich in Ihrem Büro am | Bahnhof in Kaltenkirchen nach einem Fahrschein nach Karlsruhe. Mir | wurde mitgeteilt, daß das alles Sache der Deutschen Bahn sei; eine | Ausstellung des Fahrscheins wurde insofern verweigert. | | Daher mußte ich am Reisetag einen HVV-Einzelfahrschein über 3 Ringe | für 3,70 euro{} für die Fahrt nach HH-Dammtorfootnote{Der | Fahrschein nennt als Ziel HH-Eidelstedt. Das ändert jedoch nichts | daran, daß es sich um einen HVV-Fahrschein für 3 Ringe handelt, der | für die Fahrt bis HH-Dammtor gültig ist. Ich bin auf die Eile mit | dem Touchscreen-Automaten nicht klar gekommen (früher mußte man nur | den Tarifbereich eingeben, nicht das Fahrtziel), so daß ich | irrtümlich Eidelstedt angab.} und am dortigen NTA der Deutschen Bahn | einen ICE-Fahrschein nach Karlsruhe für 48,50 ¤ lösen. Zusammen sind | das 52,20 ¤. | | Alle beteiligten Bahnen auf der Strecke Kaltenkirchen (Holst.) - | HH-Eidelstedt - Karlsruhe sind Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen | Eisenbahngesetzes (AEG)footnote{vgl. Finger, Kommentar zum | Allgemeinen Eisenbahngesetz und Bundesbahngesetz, Hestra-Verlag, | 1982, zu § 1 AEG}. | | Die Eisenbahnen sind durch § 12 I Ziffer 2 AEG verpflichtet, an der | Aufstellung durchgehender Tarife mitzuwirken. Das ist in diesem Fall | geschehen. Nach diesem durchgehenden Tarif sind ausweislich der | Preisauskunft der Deutschen Bahn AG 50,60 ¤ zu zahlen. | | Die Eisenverkehrsunternehmen, also auch die AKN Eisenbahn AG, sind | nach § 10 AEG zur Beförderung verpflichtet. Sie haben dabei nach § | 12 II Satz 2 die Tarife gegen jedermann in gleicher Weise anwenden. | | Die Weigerung Ihres Schalter-Angestellten, mir einen durchgehenden | Fahrschein zu verkaufen, stellt eine Nichtleistung dar, die nach § | 281 BGB zu einer Schadenersatzpflicht führt. § 12 II Satz 2 AEG ist | Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB. Damit ist die Verletzung | Ihrer Pflicht zur Tarifanwendung gegen jedermann auch eine | unerlaubte Handlung, wegen der Sie nach dieser Norm | schadenersatzpflichtig sind. | | | Der mir entstandene Schaden besteht in der Differenz zwischen den | bezahlten 52,20 ¤ und den laut Tarif fälligen 50,60 ¤, also 1,60 ¤ | zuzüglich den Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe des Portos für ein | Einschreiben (2,60 ¤). Ich bitte um Überweisung des Gesamtbetrages | von 4,20 ¤ auf mein unten angegebenes Konto. | | Die Fahrscheine und eine Kopie meiner Bahncard habe ich beigefügt. | | Außerdem rechne ich damit, in Zukunft in Kaltenkirchen durchgehende | Fahrscheine oder zumindest Anfangsstreckenfahrscheine erwerben zu | können. Ich bitte Sie insofern um Nachricht. | | Ich weise daraufhin, daß ein Verstoß gegen § 12 Abs. 2 Satz 2 AEG | (Pflicht zur Tarifanwendung gegen jedermann) eine Ordnungswidrigkeit | nach § 28 I Ziffer 3 AEG darstellt, die nach § 28 II mit einer | Geldbuße bis zu 10.000 Deutschen Mark (jetzt: 5112,92 ¤) geahndet | werden kann. Ich behalte mir insofern vor, die zuständige Behörde zu | informieren. | | Mit freundlichen Grüßen Heute kam dann deren Antwort (vom 25.06.): | Ihre Schadenersatzforderung gemäß Schreiben vom 15. April 2004 | | Sehr geehrter Herr Müller, | | Bezug nehmend auf Ihre geltend gemachte Schadensersatzforderung in | Höhe von Euro 4,20 teilen wir Ihnen mit, dass wir uns Ihrer | Rechtsauffassung, was die Auslegung des § 12 Abs. 1 und 2 AEG | betrifft, nicht anschließen können. | | Die Anwendung des § 12 AEG führt keineswegs zu einer Verpflichtung | der AKN Eisenbahn AG, Fahrscheine der Deutschen Bahn verkaufen zu | müssen. Auch im Rahmen einer weiten Auslegung des § 12 AEG sehen wir | keine Verpflichtung der AKN Eisenbahn AG, für etwaige Mehrkosten | aufzukommen, die Ihnen aufgrund der Tatsache entstanden sein sollen, | dass unser Mitarbeiter nicht in der Lage war, Ihnen einen | durchgehenden Fahrschein nach Karlsruhe zu verkaufen. | | | Mit freundlichen Grüßen | | AKN Eisenbahn AG | Stabsstelle Recht | | i.A. [Sachbearbeiter] | [Unterschrift] | Rechtsanwalt X-Post nach dsrm und debt+s. In dsrm dürften die BGB-§§ on-topic sein, alles andere wohl in debt+s. F'Up2 debt+s.
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